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   FG Sachsen-Anhalt, 28.04.2005 - 1 K 371/02   

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https://dejure.org/2005,13842
FG Sachsen-Anhalt, 28.04.2005 - 1 K 371/02 (https://dejure.org/2005,13842)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 28.04.2005 - 1 K 371/02 (https://dejure.org/2005,13842)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 28. April 2005 - 1 K 371/02 (https://dejure.org/2005,13842)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pkw als gewillkürtes Betriebsvermögen; Betriebliche Veranlassung von während der Arbeitszeit geführten Telefongesprächen; Entbindung des Steuerberaters von seiner Schweigepflicht; Bildung einer Ansparrücklage; Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Ansparrücklage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Angabe der Mandantennamen eines Steuerberaters als Voraussetzung für den Betriebsausgabenabzug von Telefonkosten; Zulässigkeit der Bildung einer Ansparabschreibung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Angabe der Mandantennamen eines Steuerberaters als Voraussetzung für den Betriebsausgabenabzug von Telefonkosten - Zulässigkeit der Bildung einer Ansparabschreibung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 26.02.2004 - IV R 50/01

    Angabe der Teilnehmer und des Anlasses einer Bewirtung trotz Schweigepflicht

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 28.04.2005 - 1 K 371/02
    Dies hat der BFH hinsichtlich der Angaben zu Teilnehmern aus Anlass einer Bewirtung nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG entschieden (Urteil des BFH vom 26. Februar 2004, IV R 50/01, BStBl 2004, 715).
  • BFH, 02.10.2003 - IV R 13/03

    Einnahmenüberschussrechnung: Gewillkürtes Betriebsvermögen

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 28.04.2005 - 1 K 371/02
    Der Kläger hat den PKW "Opel Corsa" erst im Jahre 1998 in den Anlagespiegel aufgenommen und wollte damit offenbar dokumentieren, dass das Fahrzeug zum gewillkürten Betriebsvermögen gehöre (vgl. Urteil des BFH vom 02. Oktober 2003, IV R 13/03, NJW 2004, 319 ), andererseits stammen seine angeblich repräsentativen Aufzeichnungen jedoch aus dem Jahre 1997 und beziehen sich auch lediglich auf drei Monate dieses Jahres.
  • BFH, 06.03.2003 - IV R 23/01

    Nachträgliche Beantragung einer Ansparrücklage

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 28.04.2005 - 1 K 371/02
    Der BFH verlangt jedoch ausdrücklich, dass die voraussichtlich Investition bereits bei der Bildung der Rücklage so konkret und genau bezeichnet werden muss, dass im Jahr der Investition festgestellt werden kann, ob die vorgenommene Investition tatsächlich der voraussichtlichen Investition entspricht, für deren Finanzierung der Steuerpflichtige die Ansparrücklage gebildet hat (Urteil des BFH vom 06. März 2003 IV R 23/01, BStBl II 2004, 187 ).
  • BFH, 01.03.2001 - IV R 27/00

    Anwendung der Listenpreisregelung

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 28.04.2005 - 1 K 371/02
    Zwar kann der Steuerpflichtige prinzipiell eine von den Finanzbehörden bestrittene Zuordnung eines Fahrzeuges zum Betriebsvermögen durch die Führung eines Fahrtenbuches für einen repräsentativen Zeitraum belegen (Urteil des BFH vom 01. März 2001, IV R 27/00 NJW 2001, 2278 ).
  • BFH, 14.05.2002 - IX R 31/00

    Zeugnisverweigerungsrecht eines Steuerberaters

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 28.04.2005 - 1 K 371/02
    Aus dem vom Kläger zitierten Urteil des BFH vom 14. April 2002 (IX R 31/00, BStBl 2002, 712) kann nichts anderes hergeleitet werden.
  • BFH, 21.11.1980 - VI R 202/79

    Auch bei einem privaten Telefonanschluß eines Arbeitnehmers können

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 28.04.2005 - 1 K 371/02
    Ebenso ist für die Grundgebühr ein entsprechender privater Anteil anzusetzen (vgl. Urteil des BFH vom 21. November 1980 VI R 202/79, BStBl II 1981, 131 [136]).
  • BFH, 07.10.2004 - XI B 210/03

    § 7g EStG : Konkretisierung der Investitionsentscheidung

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 28.04.2005 - 1 K 371/02
    Es sind daher Angaben insbesondere zur Funktion des Wirtschaftsgutes sowie zu den voraussichtlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten erforderlich (Beschlüsse des BFH vom 25. September 2002 IV B 55/02, BFH/NV 2003, 159 ; sowie vom 07. Oktober 2004 XI B 210/03, BFH/NV 2005, 204 ).
  • BFH, 25.09.2002 - IV B 55/02

    Ansparrücklage nach § 7 g EStG; inhaltliche Bezeichnung

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 28.04.2005 - 1 K 371/02
    Es sind daher Angaben insbesondere zur Funktion des Wirtschaftsgutes sowie zu den voraussichtlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten erforderlich (Beschlüsse des BFH vom 25. September 2002 IV B 55/02, BFH/NV 2003, 159 ; sowie vom 07. Oktober 2004 XI B 210/03, BFH/NV 2005, 204 ).
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